Unsere Leistungen
Wir machen Point of Care (PoC) -Tests.
Wir testen nur im vorderen Nasenbereich (Nasenvorraum Abstrich).
Der Test dauert mit Aufnahme Ihrer Personalien max. 5 Minuten.
Das Ergebnis kann dann entweder in Schriftform (Zertifikat) persönlich mitgenommen werden oder per App versendet werden.
Bei uns muss keiner bei Wind und Wetter draußen stehen oder warten, wir testen INDOOR in einer angenehmen Atmosphäre.
Voraussetzungen der zu testenden Person
Wir testen ausschließlich symptomfreie Personen.
Sollten Sie an Symptomen leiden, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, kontaktieren Sie unbedingt einen Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt. In diesem Fall wird ein PoC-Antigentest auf SARS-CoV-2 in unserem Testzentrum nicht durchgeführt.
Typische Symptome, nach derzeitigem Kenntnisstand (Juni 2021) sind: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen.
Eine Terminvergabe ist nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber einen schnelleren Ablauf.
Einen Termin können Sie hier über unsere Homepage buchen.
Ablauf des Schnelltests:
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Bitte halten Sie einen Ausweis bereit, der Ihre Identität und Anschrift eindeutig bestätigt. Sie werden vor Ort oder im Vorfeld über die genaue Testdurchführung und die Risiken bei der Testdurchführung aufgeklärt. Die Probenahme erfolgt anonym in einem separaten Testraum statt. Der Test wird mit dem PoC-Antigen-Schnelltest des Herstellers Beijing Hotgen Biotec Co. Ltd. durchgeführt.
Zur Probenahme wird ein spezielles steriles Wattestäbchen in den vorderen Nasenbereich nur ca. 2-3 cm tief in die Nase eingeführt.
Nach 15 Minuten liegt das Ergebnis vor.
Sie werden umgehend auf dem vorher vereinbarten Informationsweg über das Testergebnis informiert.
Auf Wunsch können wir Ihnen das Testergebnis (Zertifikat) ausdrucken. Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung, wenn Sie das ausgedruckte Zertifikat benötigen.
Bei einem positiven Testergebnis kontaktieren wir Sie unverzüglich.
Meldepflicht des Testzentrums gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG
Das Testzentrum ist verpflichtet, jeden positiven Test auf SARS-CoV-2 namentlich innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Gemäß § 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) umfasst die Meldung dabei folgende Angaben zum Getesteten: Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, weitere Kontaktdaten, Art des Untersuchungsmaterials, Nachweismethode, Untersuchungsbefund, Tag und Uhrzeit der Untersuchung.
Kosten der Testdurchführung
Im Rahmen der kostenlosen Bürgertestung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TESTV) entstehen Ihnen keine Kosten.
Benötigen Sie den Test jedoch für Reisezwecke insbesondere mit Grenzübertritten (z.B. wenn die Personalausweis- oder Passnummer auf dem Zertifikat vorhanden sein muss) kann der Test nicht nach der TESTV abgerechnet werden.
Dafür müsste bei Bedarf noch zusätzlich Ihre Ausweis- / bzw. Reisepassnummer erhoben werden. Bitte erkundigen Sie sich tagesaktuell wo diese Daten erhoben werden müssen, da wir die Antworten darauf, wo Ausweis- oder Reisepass-nummer benötigt werden, auch nicht liefern können.
In diesem Fall kostet der Antigenschnelltest 25,00 Euro.
Datenschutzinformation
Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 erheben wir Testzentrum Offenburg Stadtbuckel, bei Friseur Emrah als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Testdurchführung, Art des verwendeten Untersuchungsmaterials, Testergebnis, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Fall einer positiven Testung nach 4 Wochen. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Die Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung.
Bitte kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!